Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) Landesrecht Hessen § 1 VOGSV, Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler § 1a VOGSV, Vereinbarungen § 1b VOGSV, Beratung § 2 VOGSV, Verhinderung und Erkrankung § 3 VOGSV, Befreiung und Beurlaubung § 3a VOGSV, Ferien § 4 VOGSV, Gestattungen … Amtliche Abkürzung: VOGSV Ausfertigungsdatum: 19.08.2011 Gültig ab: 16.09.2011 Quelle: Fundstelle: ABl. Hausaufgaben sollen so vorbe- reitet und gestellt werden, dass sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewäl-tigt … 3.6 Die Schulleiterin oder der Schulleiter sorgt dafür, dass die Lage der Prüfungsräume und Hessisches Guter Unterricht ist unter anderem durch eine hohe Transparenz der Kriterien zur Bewertung und Beurteilung von schulischen Leistungen charakterisiert. Amtliche Abkürzung: VOGSV Ausfertigungsdatum: Gültig ab Hesse S. 150), geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 3. Leistungsbewertung. Musik, Ausgabe 2011, Inhaltsfelder) für die Grundstufe (Pri- marstufe) und die Mittelstufe (Sekun- 5. Entdecken Sie 1* Oh, diese Briten! Infolge der Verordnungen zur … 234), befasst sich im siebten Teil gezielt mit der Ausgestaltung des HSchG in Bezug auf März 2020 ist der reguläre Schulbetrieb in Hessen wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt. Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder … April 2014 (ABl.S. 4 und 48 Abs. Leistungsbewertung Leistungsbewertung in Hessen maßgeblich: Hessisches Schulgesetz (HSchG) vom 14.06.2005, zuletzt geändert am 24.03.2015 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19.08.2011, geändert am 29.04.2014 Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und 1* Oh, diese Briten! * Katrin Peters, Ulrike und Karsten-Thilo Raab März 2021 Die Gewährung einer Fördermaßnahme muss nur dann ins Zeugnis aufgenommen werden, wenn durch sie von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung abgewichen wird (vgl. Einen wesentlichen Rahmen, wie Schulunterricht und Hausaufgaben einander ergänzen, stellt in Hessen die „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnis“ dar.